Allgemeine Verkaufsbedingungen
Diese Verkaufsbedingungen und das begleitende Angebot oder der Fertigungsauftrag sind die einzigen Vertragsgegenstände für den Verkauf von Pressen, Maschinen, Werkzeugen, Ausrüstungen, Komponenten, Teilen („Waren“) oder Dienstleistungen durch Macrodyne Technologies Inc. („Macrodyne“) und gelten unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen der Bestellung oder Bestätigung des Kunden. Diese Verkaufsbedingungen können nur durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Macrodyne unterzeichnet wird.
- ANNAHME
Die Annahme kann mit allen wirtschaftlich vertretbaren Mitteln erfolgen, einschließlich Auftragserteilung oder Annahme durch den Kunden. Die Annahme dieses Angebots durch den Kunden beschränkt sich ausdrücklich auf die hierin enthaltenen Bedingungen, einschließlich der hier aufgeführten. Wenn der Kunde seine eigene Bestellung oder ein anderes Formular verwendet, um Waren oder Dienstleistungen von Macrodyne zu bestellen, dient dieses Formular nur der Übersichtlichkeit und beweist die bedingungslose Zustimmung des Kunden zu den Verkaufsbedingungen und allen darin enthaltenen Bedingungen, die mit diesen oder diesen nicht übereinstimmen zu den hierin enthaltenen haben keinerlei Kraft oder Wirkung zwischen den Parteien. - PREISE
a) Die Preise/Gebühren beinhalten keine anwendbaren Steuern und unterliegen der Zahlung aller geltenden staatlichen Steuern, die derzeit oder später in Kraft treten, zusammen mit Strafen und Kosten, falls zutreffend. Anstelle der Zahlung dieser Steuern hat der Kunde Macrodyne eine für die Steuerbehörden akzeptable Steuerbefreiungsbescheinigung vorzulegen.
b) Sofern von Macrodyne nicht anders angegeben, gelten alle Preise FOB Macrodynes Werk in Concord, Ontario, Kanada.
c) Macrodyne behält sich das Recht vor, Sonderkonditionen für verlängerte Lieferungen oder für hochspezialisierte Dienstleistungen oder Waren anzubieten.
d) Nicht von Macrodyne hergestellte Waren und nicht von Macrodyne erbrachte Dienstleistungen werden zu den in Macrodynes Angebots oder Produktionsauftrag angegebenen Preisen in Rechnung gestellt, vorbehaltlich einer Preiserhöhung dieser Waren oder Dienstleistungen durch die Lieferanten von Macrodyne. - ABSCHLUSS – VERZÖGERUNGEN
a) Leistungspläne und Versandtermine sind nur Schätzungen und für Macrodyne nicht bindend. Macrodyne übernimmt keine Haftung gegenüber Kunden oder Dritten für Verluste, Schäden oder Kosten aufgrund von Leistungsausfällen aufgrund von Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Macrodyne liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Streik, Unfall, Kriegsbedingungen, Regierung Vorschriften oder Beschränkungen, Transportengpässe, Unterbrechungen von Versorgungsleistungen, Arbeitskräften oder Material, Frachtembargo, Aufruhr oder Unruhen, Ausfall eines Lieferanten oder Verbote oder Ereignisse, die die Leistung erschweren oder unmöglich machen.
b) Wenn der Kunde geänderte Versandtermine wünscht, die von den ursprünglich von Macrodyne angegebenen Terminen abweichen, und wenn Macrodyne der Änderung zustimmt, trägt der Kunde alle zusätzlichen Kosten, die Macrodyne entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Überstunden , Fremdlohnkosten, Lagerkosten und allfällige Sonderabgaben und Gewinn. - ZUSAMMENARBEIT-STORNIERUNG-ÄNDERUNG
a) Der Kunde muss jederzeit uneingeschränkt mit Macrodyne zusammenarbeiten und alle erforderlichen Spezifikationen, Zeichnungen oder Informationen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch Macrodyne bereitstellen.
b) Der Kunde darf die Bestellung nicht widerrufen oder stornieren oder die Arbeit oder den Versand verzögern oder einstellen, es sei denn, Macrodyne hat schriftlich zugestimmt und die Bedingungen vereinbart.
c) Der Kunde trägt alle notwendigen Kosten und den Gewinn für vom Kunden gewünschte Änderungen. Im Falle der Stornierung einer Bestellung durch den Kunden kann Macrodyne nach eigenem Ermessen Gebühren erheben und der Kunde zahlt Macrodyne die volle Rückerstattung aller normalen und üblichen Gebühren, einschließlich des Gewinns.
d) Macrodyne behält sich das Recht vor, durch seine Konstruktionsabteilung Änderungen im Design und Spezifikationen vorzunehmen, mit Ausnahme von Design und Spezifikationen, die vom Kunden bereitgestellt werden. - BEDINGUNGEN
Alle Bestellungen bis zum Versand unterliegen der Genehmigung der Kreditabteilung von Macrodyne. Im Falle eines freiwilligen oder unfreiwilligen Verfahrens durch oder gegen den Kunden, bei Konkurs oder Insolvenz oder bei der Bestellung eines Insolvenzverwalters oder eines Treuhänders oder eines Abtretungsempfängers zugunsten der Gläubiger ist Macrodyne berechtigt, die Arbeit an dem Auftrag einzustellen und erhalten den vollen Ersatz aller entstandenen Kosten zuzüglich des Gewinns. Wenn Macrodyne nach eigenem Ermessen und in gutem Glauben hinsichtlich der Zahlung oder Leistung des Kunden unsicher ist, kann Macrodyne die Leistung verweigern, bis eine angemessene Sicherheit der Zahlung oder Leistung des Kunden vorliegt. - TITEL UND LIEFERUNG
a) Die Lieferung der Ware an einen Spediteur durch Macrodyne an der Versandstelle FOB stellt die vollständige Lieferung an den Kunden sowie die Übertragung des Eigentums, des Eigentums, des Besitzes und des Eigentums an der Ware an den Kunden dar, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren. Danach wird davon ausgegangen, dass dieser Spediteur für den Kunden handelt, und die Ware geht fortan auf Gefahr des Kunden (einschließlich des gesamten Verlustrisikos).
b) Macrodyne prüft vor dem Versand alle Waren auf das Vorhandensein von Schutt oder anderen Fremdkörpern und kann daher nicht für solche Schutt oder Fremdkörper verantwortlich gemacht werden, die nach Verlassen des Werks von Macrodyne erworben wurden. Der Kunde hat die Ware vor dem Einbau oder Gebrauch zu untersuchen und Macrodyne alle reklamierten Mängel unverzüglich anzuzeigen. - INSTALLATION UND SERVICE
Sofern im Angebot oder Produktionsauftrag von Macrodyne nicht ausdrücklich anders geregelt, installiert der Kunde die Ware auf eigene Kosten. Der Kunde trägt alle Verluste, Schäden oder Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde die von Macrodyne gelieferten Waren nicht überprüft und testet. Sobald die Lieferung durch Macrodyne erfolgt ist, werden alle Serviceleistungen für alle Waren gemäß dem Standard-Außendiensttarifplan von Macrodyne in Rechnung gestellt. - GARANTIE – GARANTIEBESCHRÄNKUNG – ABHILFE
Die Gewährleistung/Garantie für alle von Macrodyne angebotenen Waren und Dienstleistungen ist in Macrodynes eingeschränkter Garantie für Neugeräte, Formular F301, detailliert beschrieben. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN WIRD GARANTIEDECKUNG BEREITGESTELLT, WENN UND BIS DER VOLLSTÄNDIGE VERTRAGSPREIS VON MACRODYNE ERHALTEN WURDE.
Ungeachtet jeglicher Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ist die Garantie, wie sie in der beschränkten Garantie für Neugeräte von Macrodyne beschrieben ist, die einzige Garantie, die Macrodyne in Verbindung mit einem Verkauf durch Macrodyne gewährt, und die Garantie wird nur dem Kunden und nicht allen nachfolgenden Käufern, Benutzern gewährt oder Dritte und ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. - RECHTSMITTEL
Soweit nicht in Absatz 8 vorgesehen, beschränkt sich die Verpflichtung von Macrodyne gegenüber dem Kunden in Bezug auf den Kaufvertrag, den Kauf der Ware, die von Macrodyne erbrachten Dienstleistungen, die Konstruktion, die Herstellung oder die Qualität der Ware oder deren Verwendung nach Wahl von Macrodyne auf die Reparatur oder Austausch der Ware oder Gutschrift an den Kunden in Höhe von höchstens den Kaufpreis der Ware. MACRODYNE ÜBERNIMMT IN KEINEM FALL JEGLICHE HAFTUNG FÜR DIE ZAHLUNG VON FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN ODER BESONDEREN SCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHEN GEWINNVERLUST. Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Reparatur defekter Teile oder der Lieferung fehlender Teile entstehen, werden nur mit schriftlicher Zustimmung von Macrodyne erstattet. In jedem Fall, in dem Macrodyne den Austausch oder die Reparatur defekter Teile vornimmt, trägt der Kunde die Verantwortung und trägt alle Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung aller notwendigen Demontage-, Wiedermontage- und Handhabungseinrichtungen im Zusammenhang damit. Außer wie in Absatz 8 vorgesehen, müssen alle Ansprüche, die im Rahmen oder aufgrund dieser Vereinbarung geltend gemacht werden, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der die Güter. - VERANTWORTUNG DES KUNDEN – SCHADENERSATZ
a) Der Kunde übernimmt und trägt die alleinige Verantwortung für die Bereitstellung angemessener und ausreichender Sicherheitsvorkehrungen, Arbeitswerkzeuge und Sicherheitsvorrichtungen, die erforderlich sind, um einen sicheren Arbeitsplatz bereitzustellen und das gesamte Personal (einschließlich Bediener, Helfer, Einrichter, Reparaturpersonal, Umstehende) vollständig zu schützen und alle anderen in der Nähe der Ware) durch Körperverletzung oder Tod, die sich ansonsten aus der Verwendung, dem Betrieb, der Einrichtung oder der Wartung der Ware ergeben können, einschließlich aller Maßnahmen, die zur Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzgesetze und deren Folgen erforderlich sind und mit anderen vorherrschenden bundesstaatlichen, bundesstaatlichen und lokalen Vorschriften und branchenunabhängigen Standards. Macrodyne übernimmt keinerlei Haftung für das Versäumnis des Kunden, solche Schutzvorrichtungen, Arbeitswerkzeuge oder Sicherheitsvorrichtungen zu bestellen, zu installieren oder zu verwenden. Der Kunde muss alle Personen, die die Waren bedienen, alle ordnungsgemäßen und sicheren Betriebsverfahren einrichten und verwenden, schulen und verlangen, dass sie alle ordnungsgemäßen und sicheren Betriebsverfahren verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahren, die in Handbüchern oder Anleitungsblättern festgelegt sind, die von Macrodyne oder anderen maßgeblichen Quellen in Bezug auf . bereitgestellt werden die Ausrüstung. Der Kunde darf keine Geräte, Warnschilder oder Handbücher entfernen oder modifizieren, die mitgeliefert, installiert oder darauf installiert werden
an der Ware befestigt.
b) Mit Ausnahme der hierin von Macrodyne gewährten Garantie verzichtet der Kunde für sich selbst und seine Rechtsnachfolger und Zessionäre auf Macrodyne und seine Rechtsnachfolger, Vertreter und Mitarbeiter von jeglicher Haftung für alle Ansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf Beitragszahlungen und Schadenersatz, der sich aus der Nutzung oder Wartung der von Macrodyne bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen ergibt.
c) Der Kunde hat Macrodyne, seine Vertreter und Mitarbeiter von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Haftungen, Verluste, Vergleiche, Urteile, Schäden und Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die Macrodyne entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtsanwälte und Rechtsassistenten. Gebühren und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen und Gerichtsverfahren, der Vorbereitung des Prozesses und des Prozesses aufgrund oder aus folgenden Gründen des Kunden: 1) Versäumnis, die Waren gemäß Absatz 10 a) dieser Vereinbarung oder anwendbaren lokalen, bundesstaatlichen oder bundesstaatlichen Gesetzen oder Vorschriften auszustatten und zu betreiben, oder (2) Verletzung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung; oder (3) Modifikation oder Entfernung von Teilen oder Baugruppen der Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheitsvorrichtungen, oder von Warnschildern, Anweisungen oder Handbüchern, die von Macrodyne mit den Waren geliefert oder an diesen angebracht wurden; oder (4) das Versäumnis, die Waren angemessen zu betreiben, zu verwenden oder zu warten oder seine Mitarbeiter über den sicheren Betrieb, Gebrauch und die sichere Wartung der Waren zu unterweisen; oder (5) Versäumnis, ein Produkt wie von Macrodyne empfohlen nachzurüsten.
d) Der Kunde hat Macrodyne unverzüglich, schriftlich und in jedem Fall innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Auftreten eines Unfalls oder einer Fehlfunktion an Waren zu benachrichtigen, die zu Verletzungen oder Tod von Personen, einschließlich Vertretern und Mitarbeitern des Kunden, oder Schäden führen an Eigentum, einschließlich des Eigentums des Kunden, oder deren Nutzungsausfall; und der Kunde muss bei der Untersuchung und Bestimmung der Ursache eines solchen Unfalls oder einer solchen Störung uneingeschränkt mit Macrodyne zusammenarbeiten. - LOKALE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Macrodyne ist nicht verantwortlich für die Einhaltung lokaler Gesetze, Verordnungen, Kodizes oder deren Auslegung, die im Werk des Kunden gelten können, es sei denn, Macrodyne hat in seinem Angebot oder Produktionsauftrag ausdrücklich zugestimmt, diese Verantwortung zu übernehmen. - KUNDENMATERIAL
a) Wenn Material vom Kunden mit Spezifikationen geliefert wird, die Wärmebehandlung, Flammhärten, Induktionshärten und/oder Aufkohlen und Härten erfordern, wird diese Arbeit von angesehenen Wärmebehandlungsquellen durchgeführt. Der Kunde erhebt gegenüber Macrodyne keinen Anspruch auf Ersatz von Metall oder auf Bruch und Richten. Die Haftung von Macrodyne darf die Kosten von Macrodyne für die Wärmebehandlung, wie sie von der Wärmebehandlungsquelle durchgeführt wird, zuzüglich etwaiger Vergütungen, die Macrodyne von der Behandlungsquelle gewährt wurden, nicht übersteigen.
b) Bei Verlust, Verderb oder Beschädigung von Materialien, Teilen oder Komponenten, die vom Kunden an Macrodyne geliefert wurden, aufgrund der Leistung von Macrodyne oder einem Subunternehmer oder Macrodyne, darf Macrodynes Haftung daher nicht die Kosten von Macrodyne für die durchgeführten Arbeiten oder diesen Verkauf überschreiten Preis des Materials, der Teile oder Komponenten, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. - ANWENDBARES RECHT
Der Verkauf unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen der Provinz Ontario. - NACHFOLGER
Das Angebot oder der Fertigungsauftrag von Macrodyne und diese Bedingungen gelten zugunsten und bindend für die Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien. - EINSCHRÄNKUNG DER AKTION
Jegliche Klage oder Klage gegen Macrodyne, die sich in irgendeiner Weise aus diesem Vertrag ergibt, muss innerhalb eines (1) Jahres nach Eintritt des Klagegrundes eingeleitet werden. - GANZE VEREINBARUNG
Alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Mitteilungen der Parteien zum Verkauf von Waren oder Dienstleistungen werden aufgehoben. Die Parteien vereinbaren, dass keine anderen Vereinbarungen oder Gewährleistungen bestehen, außer wie in diesen Verkaufsbedingungen und den Bedingungen und Spezifikationen im Produktionsauftrag von Macrodyne enthalten. - VERZUGSKOSTEN
Der Kunde zahlt eine Gebühr von zwei Prozent (2%) pro Monat auf alle Beträge, die Macrodyne schuldet, die mehr als dreißig (30) Tage überfällig sind, mit Ausnahme solcher Mahngebühren. - VERTRAULICHKEIT
Macrodyne und seine Vertreter und Mitarbeiter sind in keiner Weise verpflichtet, jegliche Offenlegungen des Kunden im Zusammenhang mit dieser oder anderen Transaktionen mit Macrodyne vertraulich zu behandeln, es sei denn, Macrodyne stimmt dem schriftlich zu. - TEILWEISE INVALIDITÄT/ SALVATORISCHES
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht oder Gericht für nicht durchsetzbar befunden werden, sind die übrigen Teile dieser Vereinbarung zwischen den Parteien dieser Vereinbarung oder ihren Rechtsnachfolgern oder Abtretungsempfängern durchsetzbar, als ob die undurchsetzbare Bestimmung nie eingetreten wäre und gelten unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen der Bestellung oder Bestätigung des Kunden. Diese Verkaufsbedingungen können nur durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Macrodyne unterzeichnet wird.